Rechtsprechung
KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 12.06.1986 - 138 AR 91/86
- KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
Papierfundstellen
- AnwBl 1989, 174
- Rpfleger 1988, 204
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85
Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Partei; Gegenpartei; Rechtsanwalt; Kosten; …
Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
Dem entspricht zwar die hier gegebene Fallgestaltung insoweit nicht, als die in Streit befindlichen Differenzkosten tatsächlich entstanden sind, der Antragsteller vielmehr nur an ihrer Durchsetzung derzeit gehindert ist, weil die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bewirkt, daß der Anspruch des Rechtsanwalts gegen seine Partei zu einer Naturalobligation wird, bzw. sie zu einer Stundung des Anspruchs führt (vgl. dazu Senat JurBüro 1987, 773).
- VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20
Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein …
Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954, die in Literatur und Rechtsprechung weiter (beispielhaft: FG Thüringen…, Beschluss vom 06.06.2008 - 4 Ko 518/07 -, juris Rn. 28; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.1989 - 11 WF 929/89 - KG Berlin, Beschluss vom 14.10.1987 - 1 WF 4663/86 - Schultzky in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 122 Rn. 13) geteilt wird, schließt sich die Kammer an. - KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87 Danach besteht bei nur teilweiser Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Wahlanwaltsvergütung für den von der Prozeßkostenhilfebewilligung nicht erfaßten Teil in der Differenz zwischen den Wahlanwaltsgebühren für den vollen Streitwert und den (Wahlanwalts-) Gebühren, die durch den von der Prozeßkostenhilfe gedeckten Teil allein entstanden wären (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1987 - JurBüro 1988, 728).
- VG Ansbach, 10.03.2011 - AN 14 M 09.01121
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungs- und Überleitungsbeschluss
Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt im Falle der Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe und Führung des Prozesses in vollem Umfang grundsätzlich berechtigt ist, die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsvergütung nach dem Wert, für den er beigeordnet worden ist, gegenüber seinem Mandanten zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2005 Rpfleger 2005, 267 f.; OLG Düsseldorf vom 23.03.1999 OLGR Düsseldorf 1999, 388 f.; KG Berlin vom 14.10.1987 RPfleger 1988, 204 f.).
Rechtsprechung
LG Berlin, 05.11.1987 - 82 AR 304/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1988, 204
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine …
Schließlich hätte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung auch die Rechtsprechung berücksichtigen müssen, wonach Kostenentscheidungen in Beschlüssen, mit denen die sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde, lediglich als Hinweis auf die gesetzliche Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtskosten zu verstehen seien und keine Grundlage für die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren darstellten (…vgl. Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127 Rn. 60 unter Verweis auf OLG München…, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 11 W 1389/91 - juris, Rn. 6; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330; LG Berlin, Beschluss vom 5. November 1987, Rpfleger 1988, 204). - OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18 Schließlich hätte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung auch die Rechtsprechung berücksichtigen müssen, wonach Kostenentscheidungen in Beschlüssen, mit denen die sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde, lediglich als Hinweis auf die gesetzliche Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtskosten zu verstehen seien und keine Grundlage für die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren darstellten (…vgl. Kratz in: Beck OK, ZPO, § 127 Rn. 60 unter Verweis auf OLG München, Beschl. v. 08.051992 - 11 W 1389/91 - Juris, Rn. 6; OLG Bamberg, Beschl. v. 09.02.1951, RPfleger 1951, 330; LG Berlin, Beschl. v. 05.11.1987, RPfleger 1988, 204).